Am Mittwoch biss ein Berner Sennenhund einem kleinen Kind 2 x in den Kopf. Nicht lebensgefährlich aber Ohr und Wange waren in Mitleidenschaft gezogen. Der Halter des Hundes wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt. Das halte ich für bedingt gerechtfertigt, denn das Kind hat den Kopf in die Hundehütte gesteckt – eine Geste, die der Hund missverstand, er verteidigte sein Revier.
Sicherlich handelt es sich hier um einen Ausnahmefall. Aber Sie sollten niemals ein Kind mit einem Hund – und sei es auch der vertraute Haushund – unbeaufsichtigt lassen. Hunde sind unberechenbar. Ein kleines Kind tatscht ihm vielleicht auf den Kopf, fasst in sein Fressen, das er gerade bekam, nimmt ihm spielerisch sein Bällchen weg, erschreckt ihn von hinten und schon kann es passiert sein. Seien Sie aufmerksam, dann ist gegen ein vertrautes Umgehen mit dem Hund – von dem ich sehr viel halte – nichts einzuwenden.

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